Klassenvorstands("KV")-Seite der 7C(ORg/Rg), 2007/08
Zur Erinnerung (nicht mehr
aktuell): Stundenplan für Mi,
den 5.9. bis Fr, den 7.9.
Für das Fernbleiben vom Unterricht gelten die folgenden Punkte:
- Möglichst bald im Laufe des
ersten Vormittags der beginnenden Absenz erfolgt durch einen
Erziehungsberechtigten eine Krankmeldung per e-mail, und zwar an
krank@matheprof.at. Technisch bedingt
kann ich als KV e-mails an diese Adresse von der Schule aus empfangen, und
zwar in (nahezu!) unbegrenztem Umfang (was bei der regulären chello-Adresse
nicht möglich ist).
- Dies setzt freilich voraus, dass der erkrankte Schüler sich zuvor
mit (s)einem Erziehungsberechtigten in Verbindung setzt (also kein
eigenmächtiges Fernbleiben mit erst nachträglicher Erlaubnis)!
- Erfolgt im Laufe des Vormittags keine derartige Verständigung, kontaktiere
ich als KV zur Sicherheit einen Erziehungsberechtigten, um unkontrolliertem
Fehlen das Wasser abzugraben.
- Entschuldigungen (welche bitte unter Verwendung
des hier downloadbaren Formulars, und
nicht etwa auf zur Gänze handgeschriebenen Zettelfetzen
verfasst werden!) sind gemäß Punkt B8 der Hausordnung (i.d.g.F. v. 2006)
spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wiedereintreffen mit Angabe des
Grundes (wofür "Krankheit" nicht ausreicht!) abzugeben. Da dies in der Praxis
zur Folge hat, dass bis zu einer Woche zugewartet und dann oftmals erst darauf
vergessen wird (womit die Fehlstunden ja dann laut obig zitiertem Punkt der
Hausordnung eigentlich unentschuldigt sind!), gilt (nach ggf. erfolgtem
Konsens am Elternabend in der zweiten Schulwoche!) für die 7C folgende lokal
adaptierte Fassung: Entschuldigungen sind sofort in
der ersten Stunde, in der der Schüler nach seinem Wiedereintreffen seinen
Klassenvorstand im Unterricht hat, selbigem abzugeben [Da Supplierungen durch
den Klassenvorstand möglich(er als durch andere Lehrer!) sind, ist analog zur
"1WochenFrist-Regelung" nicht erst bis zum Tag der "nächsten KV-Stunde" zu
warten, sondern gleich am ersten tag
des wiedereintreffens die entschuldigung mitzunehmen und dann eben ggf. "zwischenzulagern"!].